Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Allgemeines:

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind grundsätzlich für Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmern konzipiert. Sollten ausnahmsweise auch Rechtsgeschäfte mit Verbrauchern im Sinne des § 1 Abs. 1 des Konsumentenschutz-Gesetzes zugrunde gelegt werden, gelten sie nur insoweit, als sie nicht den Bestimmungen des ersten Hauptstückes dieses Gesetzes widersprechen.

Unseren sämtlichen Angeboten, Verkäufen, Lieferungen und Verträgen, sowie auch Bestellungen, liegen unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde, und zwar auch dann, wenn der Käufer eigene, anders lautende Geschäftsbedingungen als verbindlich vorschreiben sollte. Abweichungen von unseren Bedingungen, sowie Sondervereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigungen. Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Stillschweigen gilt nicht als Einverständnis.

2. Lieferung:

Die Lieferung erfolgt in der Regel sofort nach Eintreffen des Auftrages ab Lager. Die Frachtkosten sind vom Käufer zu bezahlen.Eventuell nicht vorrätige Waren werden als Rückstand zur späteren Lieferung vorgemerkt. Wird die Lieferung durch höhere Gewalt, Verzögerungen in der Beförderung, verspätete Vorlieferung verzögert, erschwert, teilweise oder ganz verhindert, können wir mit angemessener Nachfrist liefern bzw. vom Vertrag zurücktreten. Irgendwelche Verpflichtungen oder Schadenersatzansprüche jeder Art, insbesondere Verzugsstrafen für nicht rechtzeitige Lieferungen werden abgelehnt. Die von uns erteilten Beteiligungen sind, sofern bestimmte Lieferfristen vereinbart wurden, als Fixgeschäft im Sinne des UGB anzusehen. Wir behalten uns infolgedessen im Falle des Verzuges vor, von den uns gesetzlich zustehenden Möglichkeiten im vollen Umfange Gebrauch zu machen.

3. Preise:

Für Lieferungen gelten die am Tag der Bestellung gültigen Preise ab Werk, ausgenommen davon sind nur schriftliche Vereinbarungen. Wenn eine Preisvorschreibung nicht vorgenommen werden konnte, bedürfen die in ihrer Auftragsbestätigung zu nennenden Preise unserer nachträglichen schriftlichen Anerkennung. Aus etwa eingetretenen Währungsänderungen können uns keine schwereren Verbindlichkeiten auferlegt werden, als uns aufgrund der vereinbarten Währung erwachsen wären. Gewährte Rabatte werden bei Konkurs oder Ausgleich hinfällig. Der Kaufpreis ist in diesem Falle der Grund- oder Listenpreis auch wenn Nettopreise vereinbart wurden. Alle Preise verstehen sich in Euro exklusive der gesetzlichen Mehrwertssteuer.

4. Verpackung:

Im Preis ist die Verpackung nicht enthalten. Diese wird zu Selbstkosten berechnet und grundsätzlich nicht zurückgenommen. Wir behalten uns vor, von uns berechnete Emballagen zu behalten oder unter Abzug des ganzen Belastungswertes zurückzusenden. Irgendwelche Abnützungsgebühren erkennen wir nicht an.

5. Zahlungsbedingungen:

Wenn nichts anders vereinbart wurde, gelten folgende Zahlungsbedingungen: Sofort netto ab Rechnungsdatum. Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zu gänzlichen Bezahlung aller Rechnungen unser Eigentum. Bei Überschreitung des Zahlungszieles verpflichtet sich der Auftraggeber neben bankmäßigen Verzugszinsen von mind. 1,5 % p.M. die Kosten eines Inkassobüros zu bezahlen und ist er damit einverstanden, dass bei Zahlungsverzug, Zinsen bis zum Klagstag kapitalisiert und Inkassospesen dem Kapital hinzugerechnet werden.

 Teillieferungen und Teilleistungen werden sofort berechnet und sind jede für sich zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug können Nachnahme oder Barzahlung von weiteren Leistungen verlangt werden. Wechsel und Diskontspesen, sowie alle sonstigen zusätzlichen Kosten, die durch Nichteinhaltung des Zahlungszieles entstehen, gehen zu Lasten des Kunden. Es gilt als vereinbart, dass alle Zahlungen unsererseits nur mit dem Vorbehalt und unter voller Berücksichtigung unserer sämtlichen Gegenforderungen erfolgen.

6. Versand:

Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Wahl der Versandart bleibt uns überlassen, ohne das hieraus besondere Ansprüche hergeleitet werden können. Eventuell entstandene Transportschäden sind sofort bei Warenübernahme beim Frachtführer geltend zu machen. Quantitäts- und Qualitätsmängel, soweit es sich nicht um versteckte Mängel handelt, müssen bei Unternehmergeschäften innerhalb von 8 Tagen nach Übernahme geltend gemacht werden.

7. Eigentumsvorbehalt:

An den von uns gelieferten Waren behalten wir uns das Eigentumsrecht bis zu vollständigen Bezahlung des gesamten Guthabens einschließlich der Zinsen und Kosten, welche uns jeweils aus der bestehenden Geschäftsverbindung mit dem Käufer zustehen, vor.

Wir sind berechtigt die Herausgabe der gelieferten Ware an uns zu verlangen, wenn über das Vermögen des Käufers Konkurs, gerichtlicher oder außergerichtlicher Ausgleich beantragt ist, oder überhaupt eine schlechte Vermögenslage eingetreten oder uns bekannt geworden ist. Die Herausgabe kann ferner beansprucht werden, wenn der Käufer in Zahlungsverzug kommt, oder sonst den allgemeinen Geschäftsbedingungen zuwidergehandelt hat. Zurückforderungen und Zurücknahme der Ware gelten als Rücktritt vom Kaufvertrag nur, wenn dies von uns schriftlich erklärt wird. Die Waren dürfen erst nach vollständiger Bezahlung ausgeführt werden, außer wir stimmen schriftlich einer Ausfuhr aus Österreich zu. Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen haftet der Käufer für alle von uns gelieferten Waren und Leistungen, auch bei Brand und Diebstahl oder anderen Schäden.

8. Auftragserteilung:

Bestellungen sind nur dann rechtsgültig, wenn sie auf unseren Bestellscheinen ausgefertigt und ordnungsgemäß unterzeichnet sind. Mündliche oder telefonische Bestellungen bedürfen daher der nachträglichen schriftlichen Bestätigung durch Bestellschein. Auf allen Versandpapieren, Lieferscheinen, Rechnungen, usw. sind unsere Bestellnummer und das Bestelldatum anzuführen. Bestellte Waren können nicht zurückgenommen werden.

9. Gewährleistung (für Unternehmergeschäfte), Haftung:

Wir übernehmen für alle von uns verkauften Waren innerhalb von 6 Monaten nach Lieferung nur dann eine Gewährleistung, wenn es sich um Material- oder Herstellungsfehler handelt. Offene Mängel sind uns sofort anzuzeigen, geheime Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung, längstens aber binnen acht Tagen nach Lieferung, andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.

Die Mängelrüge muss schriftlich erfolgen und hat den Mangel nach Art und Umfang so deutlich zu kennzeichnen, dass wir den Grund der Beanstandung erkennen können.

Bei begründeten, ordnungsgemäß gerügten Mängeln sind wir lediglich zum Austausch oder zur Nachlieferung des Fehlenden verpflichtet. Ist dies unmöglich oder untunlich, wird die Ware gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgenommen. Weitergehende Ansprüche stehen dem Käufer nicht zu. Der Käufer ist verpflichtet, für die einstweilige Aufbewahrung der beanstandeten Ware zu sorgen. Rücksendungen sind nur mit unserer Einwilligung zulässig.

Die Ersatzpflicht für aus dem Produkthaftungsgesetz resultierende Ansprüche auf Sachschäden ist ausgeschlossen, soweit kein Verbraucher betroffen ist. Der Kaufgegenstand bietet nur jene Sicherheit, die aufgrund von Lieferhinweisen, technischen Beschreibungen, Betriebsanleitung, usw. erwartet werden kann.

In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung von uns für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“.

Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung durch uns. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.

Die im Vertrag ausgeführte Gewährleistung und Haftung ist sohin abschließend und schließt weitere Ansprüche aus.

10. Ausführungsbehelfe:

Muster, Modelle, Zeichnungen, Klischees und sonstige Behelfe bleiben uns ausdrücklich als Eigentum, über das wir jederzeit verfügen können. Diese Behelfe dürfen lediglich zur Ausführung unserer Aufträge verwendet und dritten Personen wieder zugänglich gemacht noch überlassen werden.

11. Erfüllungsort:

Für Lieferungen und Zahlungen, sowie Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstandenen Streitfälle, ist Innsbruck.

Unabhängig vom Liefer- und/oder Leistungsort und der Übernahme allfälliger Transportkosten wird als Erfüllungsort auf Seiten des Kunden 6020 Innsbruck vereinbart

12. Gerichtsstand, anwendbares Recht:

Gerichtsstand ist ausschließlich das in 6020 Innsbruck sachlich zuständige Gericht.

Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen.

13. Schlussbestimmungen:

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.